Häufig gestellte Fragen:
1. Was ist das Ziel des Siegels „Gerne inklusiv!“?
Das Siegel zielt darauf ab, kleine und mittelständische Unternehmen in der Entwicklung einer inklusiven Unternehmenskultur zu begleiten und die inklusiven Unternehmenswerte für Mitarbeitende, neue Talente sowie Kundinnen und Kunden sichtbar zu machen, um den Erfolg des Unternehmens zu steigern.
Insbesondere bereits beschäftigte Menschen mit einer nicht-sichtbaren Behinderung können sich so mit ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung ihrem Arbeitgeber anvertrauen. Das hat viele Vorteile für die betroffenen Mitarbeitenden und für das Unternehmen.
2. Welche Vorteile hat es, wenn Mitarbeitende eine Behinderung oder Erkrankung offenlegen?
Betroffene Mitarbeitende arbeiten oft ohne die notwendige Unterstützung. Es kostet Kraft eine Behinderung oder Erkrankung zu „verbergen“. Wenn Mitarbeitende sich sicher fühlen über ihre individuelle Situation zu sprechen, stärkt dies das Gemeinschaftsgefühl und erhöht die Loyalität. Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt und sind motivierter. Das SafeSpace-Tool von unseres Partners EnableMe kann Mitarbeitende bei dem Entscheidungsprozess der Offenlegung unterstützen. Es ist Teil unseres Angebotes.
Arbeitgeber profitieren nicht nur von produktiveren Mitarbeitenden, sondern können auch finanziell bei der Ausgleichsabgabe einsparen – bis zu 815 Euro monatlich (ab 01.01.2025) an Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Weiterführende Informationen zur Ausgleichsabgabe findest hier.
3. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen hat es für mich als Arbeitgeber, wenn Mitarbeitende ihre Schwerbehinderung offenlegen?
Mitarbeitende mit einer anerkannten Schwerbehinderung haben einen besonderen Kündigungsschutz, da vor der jeweiligen Kündigung das Inklusionsamt zustimmen muss. Dabei ist es unerheblich, ob das Unternehmen vom Status des Beschäftigten zuvor Kenntnis hatte oder nicht. Steht die Kündigung an, wird der Schwerbehindertenausweis spätestens dann zum Thema.
Unternehmen, die ihre Beschäftigten und deren soziale Situation gut kennen, können sich auch in einer Krise deutlich besser auf die Möglichkeiten einstellen. In den allermeisten Fällen (über 73 Prozent) stimmt das Inklusionsamt der betriebsbedingten Kündigung zu. Die Praxis zeigt, dass der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung nicht höher ist, als bei Beschäftigten ohne Schwerbehinderten-Status.4. Verursachen Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung höhere Kosten für mein Unternehmen?
Nein, Beschäftigte mit Schwerbehinderung haben in Deutschland gemäß § 208 SGB IX zwar Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, sind aber nachgewiesenermaßen hochloyale Mitarbeitende.
In vielen Fällen gibt es Förderungen für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung etwa durch Lohnkostenzuschüsse oder für die Schaffung eines barrierefreien Arbeitsplatzes.5. Wie genau trägt Inklusion zu meinem Unternehmenserfolg bei?
Eine inklusive Unternehmenskultur zahlt in vielerlei Hinsicht auf deinen Unternehmenserfolg ein, da ein inklusives Umfeld die Innovationsbereitschaft und Motivation deiner Mitarbeitenden erhöht, Kundinnen und Kunden überzeugt sowie die Attraktivität als Arbeitgeber für qualifizierte Arbeitskräfte steigert.
Wusstest du, dass…
…mehr als 75 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher eher von Unternehmen kaufen, die in ihrer Kommunikation inklusiv auftreten (Kantar 2024).
…Inklusion auch helfen kann, deine Mitarbeitenden gesund zu halten. So kann durch eine inklusive Unternehmenskultur das Burnout-Risiko um 50 Prozent gesenkt werden (Boston Consulting Group 2024).
… du dem Fachkräftemangel entgegenwirken kannst. 83 Prozent der Angehörigen der Generation Z entscheiden sich eher für einen Arbeitgeber, der viel Wert auf Diversität und Inklusion legt (Jobplattform Monster 2020).
6. Wie hoch sind die Kosten für die Teilnahme an der Initiative?
Der alleinige Beitritt der Initiative durch die Unterzeichnung der Charta ist kostenfrei. Für die Siegelnutzung fällt eine jährliche Lizenzgebühr an, die je nach Unternehmensgröße gestaffelt ist. Hier erhältst du einen Überblick über unsere Preise.
7. Welche Vorteile hat das SafeSpace-Tool für mein Unternehmen?
Das SafeSpace-Tool wurde von unserem Partner EnableMe in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen entwickelt und unterstützt Mitarbeitende mit nicht-sichtbaren Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen bei der Entscheidung zur Offenlegung ihrer individuellen Situation am Arbeitsplatz.
Arbeitnehmende können den SafeSpace als anonymes Beratungstool nutzen. Der Arbeitgeber kann nicht nachvollziehen, welche Personen aus dem eigenen Unternehmen teilgenommen haben. Du erhältst einen Zugangscode für dein Unternehmen, nach Lizensierung des Siegels.
Zum SafeSpace-Tool gelangst du hier.8. Wie unterscheidet sich „Arbeitsleben inklusiv“ von anderen Anbietern für Inklusionsprogramme?
Arbeitsleben inklusiv konzentriert sich speziell auf die Bedürfnisse von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) und bietet ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes Bewertungssystem, das gezielt auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist.
9. Welche Rolle spielt der Beirat?
Der Beirat unterstützt die strategische Ausrichtung und Qualitätssicherung der Initiative und fördert die Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Er berät bei der Entwicklung neuer Produkte und überwacht deren Effektivität.
10. Wie funktioniert das Assessment?
Das Assessment ist ein digitaler Fragebogen, der zurzeit in der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern entwickelt wird. Innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Lizensierung des Siegels verpflichtet sich dein Unternehmen ein Assessment zu machen und so den Status Quo hinsichtlich der Inklusion im Unternehmen festzuhalten. Anhand dieser Ergebnisse wird dein Siegel die Farbe wechseln zu silber, gold oder schwarz und dein Unternehmen in A, A+ oder A++ eingestuft.
Nun kann sich dein Unternehmen weiterentwickeln, gezielte Handlungsmaßnahmen ergreifen, von Förderungen profitieren und viele weitere unserer Services im kommenden Serviceportal nutzen.
11. Kann ich das Siegel auch verlieren?
Ja. In zwei Fällen kannst du das Siegel verlieren:
- Wenn du dich nach der ersten Lizensierung des Siegels weigerst das Assessment innerhalb des ersten Jahres zu machen.
- Wenn du nach dem Assessment für eine längere Zeit keine Verbesserungen in deinem Unternehmen verzeichnen kannst.
In jedem Fall erhältst du frühzeitig eine Erinnerung, sodass du genügend Zeit hast, Maßnahmen zu ergreifen, dich zu verbessern und in die nächste Siegelstufe aufzusteigen. Natürlich unterstützen wir dich dabei gerne!